Info/ FAQ

Informationen für Patienten/ FAQ

Nasenkorrekturen/ ästhetische Operationen Polypen-/ Mandeloperationen

Serviceliste

    Nasenmuschel- und Nasennebenhöhlenoperationen Video-Kopfimpulstest (VKIT) Individuelle Gesundheitsleistungen / Gutachten

    Nasenkorrekturen
    Ästhetische Operationen

    Seit vielen Jahren führen wir ästhetische Eingriffe durch. Bei Kindern kann eine Korrektur der Ohrmuschel etwa ab dem fünften Lebensjahr erfolgen. Eingriffe an der äußeren Nase (Rhinoplastik) führen wir frühestens ab dem 18. Lebensjahr durch.

    Wir beraten Sie gerne zu folgenden Eingriffen:
    • Funktionell-ästhetische Nasenkorrekturen (funktionell-ästhetische Septorhinoplastik). Die Kosten für derartige Eingriffe können wir erst nach einer Vorstellung und Beratung in unserer Sprechstunde abschätzen.
    • Ohrmuschelkorrekturen bei Jugendlichen und Erwachsenen (z.B. Anthelixplastik, Ohrmuschelplastik). Bei Kindern im Grundschulalter werden die Kosten in der Regel von Krankenkassen (noch) übernommen.
    • Ohrläppchenrekonstruktionen (zum Beispiel infolge ausgerissener Ohrringe, Flesh-tunnel Defekte)
    • Entfernung gutartiger Hautveränderungen der Kopfregion aus ästhetischen Gründen sowie Narbenkorrekturen. Bei gutartigen Veränderungen sind diese Leistungen privat zu tragen und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
    • Kostenübernahmeantrag/ Widerspruch: Wir unterstützen Sie bei der Kostenübernahme. Hierfür erstellen wir ein individuelles Schreiben, in dem Ihre Beschwerden, ihre individuelle Anatomie und Ihre Befunde ähnlich einem Gutachten dargestellt werden. Derartige Anträge sind als individuelle Gesundheitsleistungen privat zu zahlen. Falls Sie aber eine umfassende Kostenübernahme erhalten, kann Ihre Operation eventuell vollständig durch die Krankenkasse übernommen werden. Im Falle einer (heute eher seltenen) Übernahme von Teilkosten für die funktionellen Operationsschritte müssen nur die rein ästhetischen Operationsschritte privat getragen werden. Überwiegen die ästhetischen Wünsche sowie auch im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme sind die Kosten vollständig privat zu tragen. Eine ausschließliche Kostenübernahme für eine Nasenscheidewandkorrektur (Septumplastik) ist nicht ausreichend, weil ästhetische Zusatzmaßnahmen durch Krankenkassen mittlerweile in der Regel ausgeschlossen werden.

    Verhalten nach Nasenkorrekturen
    • Grundsätzlich sollten Sie die Nase möglichst in Ruhe lassen. Das heißt, kein Schnäuzen der Nase, nur sehr vorsichtiges Abtupfen der Nasenlöcher. Keinesfalls sollten Sie Druck auf den Nasensteg oder die Spitze ausüben. Zur Verbesserung der Atmung kann phasenweise abschwellendes Nasenspray verwendet werden. Als Basispflege sollte 2x täglich Nasensalbe angewendet werden.
    • Nehmen Sie keine Blut-verdünnenden Medikamente ein (keinesfalls Aspirin/ ASS, Tomapyrin oder andere Kombipräparate), sondern nur die von uns empfohlenen Medikamente.
    • Eine äußere Kunststoffschiene verbleibt ca. 10-14 Tage auf der Nase. Nach Entfernung der Schiene kann die Haut vorsichtig gereinigt werden. Danach sollte die Nase noch für einige Wochen getapt werden.
    • Strenge körperliche Schonung muss für 14 Tage eingehalten werden (kein Sport, keine Sauna oder andere kreislaufaktivierenden Arbeiten oder Tätigkeiten, kein Schwimmen). Danach Belastung nach individueller Absprache mit uns.
    • Der Nasensteg sollte bei offenen Nasenzugängen vor übermäßigem Wasserkontakt geschützt werden, das Waschen des Gesichts ist aber vorsichtig möglich.
    • Das Waschen der Haare sollte für 14 Tage reduziert werden.
    • Natürliches Sonnenbaden oder Solarium sollte bei Rhinoplastiken/ Septorhinoplastiken für mindestens 3 Monate unterbleiben, weil Schwellungen und Hautveränderungen neu auftreten können oder die Heilung negativ beeinflusst werden kann. Aber auch nach 3 Monaten sollte bei Sonnenexposition eine Creme mit Lichtschutzfaktor 50 benutzt werden, alternativ kann konsequent ein Hut getragen werden.
    • Blutergüsse nach der Operation verschwinden in der Regel nach 3 Wochen, postoperative Schwellungen können 3 bis zu 12 Monate bestehen.
    • Das Tragen von Brillen sollte bei Rhinoplastiken/ Septorhinoplastiken mindestens 6 Wochen unterbleiben.
    • Fäden am Nasensteg ziehen wir - sofern nötig - unter mikroskopischer Kontrolle nach ca. 14 Tagen.
    • Informieren Sie uns umgehend bei Fieber, Schmerzen oder einer plötzlichen Änderung des Heilungszustandes


    Polypen-/ Mandeloperationen
    (Adenotomie/ Tonsillotomie/ Tonsillektomie)
    • Schluckschmerzen nach der Operation sind die Regel. Außerdem können Hals- und Ohrenschmerzen auftreten. Schmerzen können mit Hilfe von Medikamenten sehr gut behandelt werden. Nehmen Sie nur die von uns verordneten Medikamente ein und keine Schmerzmittel, die als Wirkstoff Acetylsalicylsäure enthalten (keinesfalls AspirinASSThomapyrin oder andere Kombipräparate oder Blutverdünner).
    • Es kann Fieber auftreten. Im Allgemeinen reicht es auch hier aus, Paracetamol oder Ibuprofen zu verabreichen. Sehr wichtig ist hier, auf eine ausreichende Trinkmenge zu achten.
    • NACHBLUTUNGENNach der Operation können bis zu 3 Wochen lang Nachblutungen auftreten. Nachblutungen sind durch Blutaustritt aus Nase oder Mund, Bluthusten und vermehrtes Schlucken erkennbar. In diesem Fall müssen Sie sofort in der nächst erreichbaren HNO-Klinik behandelt werden, da Blutungen lebensbedrohlich sein können. Rufen Sie den Rettungsdienst unter 112! Fahren Sie nur dann selbst, wenn Sie mit zwei Helfern Hilfe leisten können und in sehr kurzer Distanz zur nächst erreichbaren HNO-Klinik wohnen.
    • Körperliche Anstrengung: Sie dürfen sich in den nächsten 3 Wochen körperlich nicht anstrengen!
    • Essen/ Trinken: Wichtig ist ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Bitte keine harten Speisen sowie keine säurehaltigen Getränke oder Speisen (keine Orangen, Äpfel, oder Tomaten). Möglich sind wenig gewürzte Suppen, weichgekochtes Gemüse, Kartoffelbrei, Nudeln, Pfannkuchen, sowie Eis.
    • Baden/ Duschen: Kein heißes Baden. Nur kurz lauwarm vom Hals abwärts duschen. Bitte sehen Sie auch von Schwimmbad-, Saunabesuchen und Dampfbädern mindestens 3 Wochen lang ab.
    • Bei Paukenröhrchen: So lange bei einer Nachuntersuchung nicht festgestellt wurde, dass die Trommelfelle wieder geschlossen sind, sollte möglichst kein Wasser in den Gehörgang kommen. Es besteht Tauchverbot. Ohrstöpsel können sinnvoll sein.
    • Sonnenbaden: Schützen Sie sich bis zu 3 Wochen nach dem Eingriff vor direkter Sonnenbestrahlung (vor allem im Hochsommer).
    • Die nächste Schutzimpfung sollte frühestens 4 Wochen nach dem Eingriff durchgeführt werden. 
    • Beaufsichtigung/ Ortswechsel: Bitte unternehmen Sie in den ersten 3 Wochen nach der Operation keine größeren Ausflüge. Es muss auch Ihrerseits sichergestellt sein, dass im Falle einer Nachblutung innerhalb kürzester Zeit eine operative Versorgung erfolgen kann.
    • Eine lückenlose 24-stündige Beaufsichtigung ist bei Kindern über die nächsten 3 Wochen zwingend notwendig (auch nachts).


    Nasennebenhöhlenoperationen
    Nasenmuscheleingriffe
    • Grundsätzlich sollten Sie die Nase möglichst in Ruhe lassen. Das heißt, kein Schnäuzen der Nase, nur sehr vorsichtiges Abtupfen der Nasenlöcher. Keinesfalls sollten Sie Druck auf den Nasensteg oder die Spitze ausüben. Zur Verbesserung der Atmung kann phasenweise abschwellendes Nasenspray verwendet werden. Als Basispflege sollte 2x täglich Nasensalbe angewendet werden, zusätzlich kann zur Befeuchtung der Schleimhäute ein Meersalzspray/ Kochsalz angewendet werden.
    • Nehmen Sie keine Blut-verdünnenden Medikamente ein (keinesfalls Aspirin/ ASSTomapyrin oder andere Kombipräparate), sondern nur die von uns empfohlenen Medikamente.
    • Eine altblutig-schleimige Sekretion ist bis zu 3 Wochen zu beobachten und in Regel als normal zu betrachten.
    • Bei leichtem frischen Nasenbluten sollten Sie Ruhe bewahren und abschwellendes Nasenspray anwenden. Falls Sie an hohem Blutdruck leiden, muss dieser effektiv gesenkt werden.
    • Bei sehr starkem Nasenbluten sollten Sie den Rettungsdienst unter 112 anrufen.
    • Strenge körperliche Schonung muss für 14-21 Tage eingehalten werden (kein Sport, keine Sauna oder andere kreislaufaktivierenden Arbeiten oder Tätigkeiten, kein Schwimmen). Danach Belastung nach individueller Absprache mit uns.
    • Der Nasensteg sollte vor übermäßigem Wasserkontakt geschützt werden, das Waschen des Gesichts ist aber vorsichtig möglich.
    • Das Waschen der Haare sollte für 14 Tage reduziert werden.
    • Natürliches Sonnenbaden oder Solarium sollte für mindestens 3 Wochen unterbleiben.
    • Informieren Sie uns umgehend bei Fieber, Schmerzen oder einer plötzlichen Änderung des Heilungszustandes.


    Video-Kopfimpulstest (VKIT)
    • Im Rahmen Ihres Termins zur Schwindeldiagnostik erfolgt zunächst eine ausführliche Schwindelanamnese. Im HNO-Fachgebiet geht es insbesondere um drei häufige Schwindelerkrankungen: 1. der gutartige Lagerungsschwindel, 2. die Neuritis vestibularis (ein Teil- oder Komplettausfall des Gleichgewichtsorgans) und 3. die Meniere Erkrankung (ein attackenartiger Schwindel, typischerweise auch mit Ohrgeräuschen und Hörverlust).
    • In der Regel führen wir zuerst Beobachtungen der Augen mit einer sog. Frenzelbrille sowie eine Lagerungsprüfung durch, die durch klinisch-neurologische Tests sowie gegebenenfalls durch Hörtestungen ergänzt werden. Alle diese Untersuchungen werden von sämtlichen Krankenkassen übernommen. Sofern mit diesen Untersuchungen bereits eine Diagnose gestellt werden kann, sind weitere Tests nicht erforderlich.
    • Je nach Befundkonstellation ist eventuell aber zusätzlich der hochmoderne Video-Kopf-Impulstest (VKIT) notwendig, der allerdings nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist und somit als sog. individuelle Gesundheitsleistung selbst bezahlt werden muss (nach derzeitiger Gebührenordnung (GOÄ) ca. 50,-€).
    • Der Video-Kopf-Impulstest wird von sämtlichen HNO-Fachgesellschaften als sinnvoll erachtet und klar befürwortet. Dieser Test zeichnet mit einer Videobrille auch sehr schnelle Augenbewegungen (sogenannte Sakkaden) auf, die mit dem menschlichen Auge sonst nicht erkannt werden können. Damit lassen sich auch gering ausgeprägte Erkrankungen des Gleichgewichtsorgans/ Gleichgewichtsnerven (Neuritis vestibularis) nachweisen. Eventuell hängen von diesem Test dann auch weitere Entscheidungen ab (z.B. orale oder lokale Kortisontherapien, Frage der Fahreignung, Frage der Arbeitsfähigkeit).
    • Unsere Bitte: Zur Verbesserung der Praxisorganisation mit kurzen Wartezeiten und reibungslosen Abläufen bitten wie Sie, bereits bei der Anmeldung eine Vereinbarung für diese individuelle Gesundheitsleistung zu unterzeichnen. Selbstverständlich stellen wir diesen Test nur in Rechnung, wenn er indiziert ist und durchgeführt wurde.


    Kostenpflichtige individuelle Gesundheitsleistungen (IgL)

    Individuelle Gesundheitsleistungen sind diagnostische oder therapeutische Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet werden, obwohl sie von den führenden HNO-Fachverbänden oder Fachleitlinien empfohlen werden. Lassen Sie sich nicht durch die aktuelle Berichterstattung des IGL-Monitors verunsichern! Die dortigen Recherchen für die HNO-IGL-Leistungen berücksichtigen meistens alte Studien und gerade nicht den aktuellen wissenschaftlichen Standard. So finden beispielsweise die Ergebnisse der HODOKORT Studie aus dem Jahr 2024 (Kortisontherapie beim Hörsturz) gar keine Erwähnung.

    Sie können unten aufgelistete individuelle Gesundheitsleistungen bei uns erhalten, müssen die Kosten allerdings selbst privat tragen. Die ungefähr zu erwartenden Kosten können Sie vorab telefonisch erfragen. Diese orientieren sich an den Empfehlungen des Berufsverbandes der HNO Ärzte (BV HNO). Vor Inanspruchnahme der Leistung erfolgt eine Beratung, und es muss ein individueller Kosten- und Behandlungsvertrag unterzeichnet werden. Dies gilt auch für alle ästhetischen Leistungen.

    Wir bieten ausschließlich seriöse individuelle Gesundheitsleistungen an, die von HNO-Fachverbänden und/ oder in
    medizinischen Leitlinien empfohlen werden. Dazu zählen zum Beispiel:
    • Mikroinjektionen in das Mittelohr (intratympanale Kortisontherapie) bei Hörstürzen oder der Meniere Erkrankung
    • Video-Kopf-Impuls-Test als erweiterte Schwindeldiagnostik (ca. 50,-€)
    • Riech- und Geschmackstestungen mit validierten Testverfahren (ca. 15,-€)
    • Propofol-Schlafendoskopie zur Diagnostik des Schnarchens und vor operativen Eingriffen
    • Schluckendoskopie
    • Ästhetische Eingriffe der Gesichtsregion
    • Ästhetische Nasenkorrekturen (Septorhinoplastik)
    • Ohrmuschelkorrekturen (Otoplastik)
    • Kleine Eingriffe in Narkose nach Vollendung des 12. Lebensjahres (z.B. Paukenröhrcheneinlage, Nasenbeinfrakturaufrichtung, komplexe Hauteingriffe an Ohr und Nase)
    • Kostenübernahmeanträge an Krankenkassen für Nasen- oder Ohrkorrekturen sowie Widerspruchsschreiben (s.o.)


    Gutachten
    • Tauglichkeitsuntersuchungen (z.B. Hörberufe, Tauchsport, Führerschein)
    • Ausführliche oder gutachtliche Arztbriefe/ Bescheinigungen zur individuellen Verwendung (z.B. Reiserücktritt)
    • Private Gutachten (z.B. private Unfallversicherung)


    Share by: